
vom 23. Oktober 2009
- Geltungsbereich
Diese Rahmenausschreibung gilt für alle vorgabenwirksamen und nicht vorgabenwirksamen Wettspiele des Golf- und Land-Club Köln e.V., wenn und soweit in der Einzelausschreibung des Wettspiels auf diese Rahmenausschreibung Bezug genommen wird.
- Spielbedingungen
Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln des Deutschen Golf Verbands („DGV“) in der am Tag des Wettspiels geltenden Fassung (einschließlich Amateurstatut) mit örtlich geltenden Platzregeln. Das Wettspiel wird nach dem DGV-Vorgabensystem ausgerichtet (siehe dazu DGV-Vorgabensystem, Anhang Ziffer 16./1.). Einsichtnahme in diese Verbandsordnungen ist während der Geschäftszeiten im Sekretariat des Clubs möglich und über die Internetangebote des Clubs unter www.glckoeln.de bzw. des DGV unter www.golf.de. Es gelten für Wettspiele zusätzlich die Bestimmungen der Spiel- und Wettspielordnung des Golf- und Land-Club Köln e.V. in der am Tag des Wettspiels gültigen Fassung.
- Teilnahmeberechtigung
Soweit in der Einzelausschreibung des Wettspiels nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen ist, sind teilnahmeberechtigt Mitglieder des Golf- und Land-Club Köln e.V. - außer den passiven Mitgliedern im Sinne der Satzung des Clubs, die am Tag des Wettspiels eine DGV-Stammvorgabe der Vorgabeklassen 1 bis 5 aufweisen. Sieht die Einzelausschreibung eines Wettspiels Vorgabegrenzen vor und wird die DGV-Stammvorgabe eines rechtzeitig gemeldeten Teilnehmers zwischen Meldeschluss und Spieltermin über die zugelassene Höchstvorgabe hinaus heraufgesetzt, muss sich der Teilnehmer mit der zugelassenen Höchstvorgabe begnügen. Bei nicht eindeutig ausgeschriebenen Vorgabegrenzen sind im Zweifel Vorgaben bis einschließlich der Nachkommazahl 5 auf die nächste volle Zahl abzurunden und ab der Nachkommazahl 6 auf die nächste volle Zahl aufzurunden.
- Neue Löcher und Abschläge
Falls ein Wettspiel über eine Runde über mehr als einen Tag abgehalten werden muss, kann die Spielleitung bestimmen, dass und wo Löcher und Abschläge an jedem einzelnen Tag an anderer Stelle gelegen sind.
- Verbot von motorgetriebenen Golf-Carts
Es gilt grundsätzlich das in der Spiel- und Wettspielordnung niedergelegte Verbot der Benutzung von motorgetriebenen Golf-Carts. Die Spielleitung des Wettspiels kann jedoch davon abweichend auch einzelnen Spielern auf deren Antrag hin die Benutzung von motorgetriebenen Golf-Carts erlauben, wenn eine akute körperliche Behinderung vorliegt, die das Absolvieren der Wettspielrunde nicht erlaubt und der Spieler zuvor ein ärztliches Attest hierüber vorlegt. Es wird klargestellt, dass die Vorlage eines solchen Attests die Spielleitung nicht dazu verpflichtet, die Benutzung von Golf-Carts zu erlauben.
- Entscheidung bei gleichem Ergebnis (Stechen)
Soweit in der Einzelausschreibung des Wettspiels nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen ist, gilt für die Entscheidung bei gleichem Ergebnis (Stechen) folgende Regelung:
Lochspiel
Endet ein Lochspiel gleich, so ist es Loch für Loch weiterzuspielen, bis eine Partei ein Loch gewinnt. Das Stechen ist an dem Loch zu beginnen, an dem auch das Lochspiel begonnen wurde. Im Vorgabe-Lochspiel sind die Vorgabe-Schläge wie in der festgesetzten Runde anzurechnen.
Zählspiel
Bei gleichen Ergebnissen über mehr als eine Runde entscheiden im Brutto die besseren letzten 18 Löcher. Ansonsten oder bei weiterer Gleichheit entscheiden im Brutto die letzten 9, dann die letzen 6, dann die letzten 3 und dann das letzte Loch; bei weiterer Gleichheit entscheidet das Los. Im Netto entscheiden bei gleichen Ergebnissen über mehr als eine Runde die besseren letzten 18 Löcher. Ansonsten oder bei weiterer Gleichheit entscheiden im Netto das bessere Ergebnis der 9 Löcher nach dem Schwierigkeitsgrad mit der Vorgabeverteilung der Spielbahnen in der Reihenfolge 1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9, dann die 6 Löcher nach dem Schwierigkeitsgrad mit der Vorgabeverteilung der Spielbahnen in der Reihenfolge 1, 18, 3, 16, 5, 14, dann die letzten 3 Löcher nach dem Schwierigkeitsgrad mit der Vorgabeverteilung der Spielbahnen in der Reihenfolge 1, 18, 3 und dann das schwerste Loch; bei weiterer Gleichheit entscheidet das Los.
- Meldungen, Meldeschluss
Meldungen erfolgen über das Internetangebot des Clubs oder die im Clubhaus aushängende Meldeliste. Meldungen können auch telefonisch, per Fax, Post oder Email erfolgen. Die Meldung über das Internetangebot des Clubs, per Telefon, Fax, Post oder Email kann in der Einzelausschreibung des Wettspiels ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Soweit in der Einzelausschreibung des Wettspiels nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen ist, ist Meldeschluss für die Teilnahme am Wettspiel zwei Tage vor dem Wettspiel 16:00 Uhr. Ist für ein Wettspiel eine Höchstzahl an Teilnehmern ausgeschrieben, so entscheidet das Datum des Eingangs der Meldung. Bei Meldung über die im Clubhaus aushängende Meldeliste ist dazu in der Meldeliste beim Namen auch das Datum der Meldung einzutragen. Unterbleibt dies, so gilt der Teilnehmer als nach dem letzten Datum gemeldet. In Zweifelsfällen entscheidet auf Antrag der Betroffenen der Spielausschuss über das Teilnahmerecht. Der Spielausschuss ist dabei berechtigt, von der in der Ausschreibung vorgesehenen Höchstzahl der Teilnehmer abzuweichen. Genehmigt der Spielausschuss die Teilnahme über die ausgeschriebene Höchstzahl der Teilnehmer hinaus, so gilt dies zugleich als Änderung der Einzelausschreibung des Wettspiels.
- Einreichung der Scorekarten
Die Scorekarten sind unverzüglich nach Beendigung der Runde zu vergleichen und beim Caddie-Master abzugeben. Es wird klargestellt, dass die Spieler berechtigt sind, die Scorekarten vor deren Abgabe auch im Clubhaus oder auf der Terrasse zu vergleichen. Im Übrigen gilt Nr. 20 der Spiel- und Wettspielordnung des Golf- und Land-Club Köln e.V..
- Veröffentlichung personenbezogener Daten
Mit der Meldung zu einem Wettspiel erklärt sich der Spieler damit einverstanden, dass im Zusammenhang mit dem Aushang der Teilnehmerlisten und der Wettspielergebnisse im Clubhaus und deren Einstellung auf den Internetseiten des Clubs personenbezogene Daten des Spielers (insbesondere Name, Vorgabe und Startzeit) veröffentlicht werden.
- Nenngeld
Das in der Einzelausschreibung festgesetzte Nenngeld ist vor dem Start zu entrichten.
- Wertungen
Soweit in der Einzelausschreibung des Wettspiels nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen ist, gilt für die Wertungen des Wettspiels folgendes:
Bruttowertung für Damen und Herren gemeinsam, nur DGV-Vorgabeklassen 1 bis 5, altersunabhängig (auch Kinder und Jugendliche). Der CR-Ausgleich erfolgt, indem dem Spieler, der auf Basis des höheren CR-Werts spielt, die Differenz zwischen den CR-Werten der Spieler als „CR-Schlag“ zugute kommt. Dabei werden Differenzwerte bis Dezimalstelle 4 ab- ansonsten aufgerundet. Nettowertung gemeinsam für Damen und Herren ab 18 Jahre in drei Preisklassen, Klasse A Pro bis Stammvorgabe – 18,5; Klasse B Stammvorgabe – 18,6 bis Stammvorgabe – 36; Klasse C Vorgabe – 37 aufwärts, soweit nach Maßgabe der Einzelausschreibung Teilnahmeberechtigung besteht.
Nettowertung Kinder- und Jugendliche bis 18 Jahre eine Sonderklasse, Pro bis Clubvorgabe -54, soweit nach Maßgabe der Einzelausschreibung Teilnahmeberechtigung besteht. Wanderpreise (soweit ausgeschrieben) für Damen und Herren gemeinsam, altersunabhängig (auch Kinder und Jugendliche), bestes Nettoergebnis der Teilnehmer mit maximal DGV-Stammvorgabe -18,4.
Sonderwertungen Nearest to the Pin (soweit ausgeschrieben) für Damen und Herren getrennt, alle Klassen ab 18 Jahre gemeinsam, es zählt nur der erste Abschlag auf der betreffenden Spielbahn und nur ein Abschlag, der auf dem Grün liegt. Die Entfernung ist zum Lochrand zu messen; dies darf erst erfolgen, nachdem alle Spieler der Spielgruppe das Loch beendet haben.
Sonderwertungen Longest Drive (soweit ausgeschrieben) für Damen und Herren getrennt, alle Klassen ab 18 Jahre gemeinsam, es zählt nur der erste Abschlag auf der betreffenden Spielbahn und nur ein Abschlag, der auf dem Fairway liegt.
- Preise
Soweit in der Einzelausschreibung des Wettspiels nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen ist, gelten für Preise folgende Regelungen:
Brutto: 1. Brutto
Netto 1., 2. Netto je Klasse
Wanderpreise: Der Wanderpreis verbleibt im Golfclub, sofern der Spielausschuss nichts Abweichendes bestimmt. Der Sieger erhält einen Erinnerungspreis.
Es gelten folgende Doppelpreisausschlüsse: Die Brutto-Sieger erhalten nicht zusätzlich einen Netto-Preis; die nachfolgenden Netto-Ergebnisse rücken nach. Dem Brutto-Preis geht – davon abweichend - ein Wanderpreis für das beste Nettoergebnis vor, d.h. die Brutto-Sieger erhalten in diesem Fall den Wanderpreis nicht aber zusätzlich den Brutto-Preis, die nachfolgenden Brutto-Ergebnisse rücken nach.
Preise (Brutto-, Netto-, Wander- und Sonderpreise) werden nicht weitergegeben.
- Spielleitung
Die Mitglieder der Spielleitung (und ggflls. die Platzrichter) werden vor Beginn des Wettspiels auf der Startliste bekanntgegeben. Ist keine Spielleitung angegeben, so ist der Spielausschuss Spielleitung. Starter, Platzrichter und Marshalls handeln im Rahmen ihrer Aufgaben im Auftrag der Spielleitung.
- Beendigung des Wettspiels
Das Wettspiel ist mit Abschluss der Siegerehrung beendet (siehe Nr. 20 der Spiel- und Wettspielordnung des Golf- und Land-Club Köln e.V.). Ca. 15 Minuten vorher soll die Spielleitung eine vorläufige Ergebnisliste des Wettspiels im Clubhaus aushängen.
- Driver
Jeglicher Driver, den ein Spieler mit sich führt, muss einen Schlägerkopf haben, der bezüglich Typ und Neigung der Schlagfläche (Loft) in dem vom R&A herausgegebenen und unter www.randa.org im Internet einsehbaren Verzeichnis zugelassener Driver aufgeführt ist. Driver, deren Schlägerkopf vor dem 1. Januar 1999 hergestellt wurde, sind von dieser Regelung befreit.
STRAFE FÜR DAS MITFÜHREN EINES SCHLÄGERS UNTER VERSTOSS GEGEN DIESE WETTSPIELBEDINGUNG OHNE DIESEN ZU SPIELEN:
Lochspiel – Nach Beendigung des Lochs, an dem der Verstoß festgestellt wurde, ist der Stand des Lochspiels zu berichtigen; dabei wird für jedes Loch, bei dem eine Verstoß vorkam, ein Loch abgezogen, höchstens jedoch zwei Löcher pro Runde.
Zählspiel – Zwei Schläge für jedes Loch, bei dem ein Verstoß vorkam, höchstens jedoch vier Schläge pro Runde.
Zählspiel oder Lochspiel – Bei einem Verstoß zwischen zwei Löchern wirkt sich die Strafe für das nächste Loch aus.
Bei Wettspielen gegen Par gilt Anmerkung 1 zu Regel 32-1a.
Bei Wettspielen nach Stableford gilt Anmerkung 1 zu Regel 32-1b.
STRAFE FÜR DAS SPIELEN EINES SCHLAGS MIT EINEM SCHLÄGER UNTER VERSTOSS GEGEN DIESE WETTSPIELBEDINGUNG:
Disqualifikation.
- Inkrafttreten
Diese Rahmenausschreibung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ersetzt alle früheren Rahmenausschreibungen für vorgabenwirksame und nicht vorgabenwirksame Wettspiele des Golf- und Land-Club Köln e.V.
Refrath, 23. Oktober 2009
Der Spielausschuss