
Rahmenausschreibung für Wettspiele des Golf- und Land-Club Köln e.V. vom 1. Januar 2012
Bruttowertung für Damen und Herren gemeinsam, nur DGV-Vorgabeklassen 1 bis 5, altersunabhängig (auch Kinder und Jugendliche). Der CR-Ausgleich erfolgt, indem dem Spieler, der auf Basis des höheren CR-Werts spielt, die Differenz zwischen den CR-Werten der Spieler als „CR-Schlag“ zugute kommt. Dabei werden Differenzwerte bis Dezimalstelle 4 ab- ansonsten aufgerundet.
Nettowertung gemeinsam für Damen und Herren ab 18 Jahre in drei Preisklassen, Klasse A Pro bis Stammvorgabe – 18,5; Klasse B Stammvorgabe – 18,6 bis Stammvorgabe – 36; Klasse C Vorgabe – 37 aufwärts, soweit nach Maßgabe der Einzelausschreibung Teilnahmeberechtigung besteht.
Nettowertung Kinder- und Jugendliche bis 18 Jahre eine Sonderklasse, Pro bis Clubvorgabe -54, soweit nach Maßgabe der Einzelausschreibung Teilnahmeberechtigung besteht.
Wanderpreise (soweit ausgeschrieben) für Damen und Herren gemeinsam, altersunabhängig (auch Kinder und Jugendliche), bestes Nettoergebnis der Teilnehmer mit maximal DGV-Stammvorgabe -18,4.
Sonderwertungen Nearest to the Pin (soweit ausgeschrieben) für Damen und Herren getrennt, alle Klassen ab 18 Jahre gemeinsam, es zählt nur der erste Abschlag auf der betreffenden Spielbahn und nur ein Abschlag, der auf dem Grün liegt. Die Entfernung ist zum Lochrand zu messen; dies darf erst erfolgen, nachdem alle Spieler der Spielgruppe das Loch beendet haben.
Sonderwertungen Longest Drive (soweit ausgeschrieben) für Damen und Herren getrennt, alle Klassen ab 18 Jahre gemeinsam, es zählt nur der erste Abschlag auf der betreffenden Spielbahn und nur ein Abschlag, der auf dem Fairway liegt.
Preise
Soweit in der Einzelausschreibung des Wettspiels nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen ist, gelten für Preise folgende Regelungen:
Brutto: 1. Brutto
Netto 1., 2. Netto je Klasse
Wanderpreise: Der Wanderpreis verbleibt im Golfclub, sofern der Spielausschuss nichts Abweichendes bestimmt. Der Sieger erhält einen Erinnerungspreis.
Es gelten folgende Doppelpreisausschlüsse: Die Brutto-Sieger erhalten nicht zusätzlich einen Netto-Preis; die nachfolgenden Netto-Ergebnisse rücken nach. Dem Brutto-Preis geht – davon abweichend - ein Wanderpreis für das beste Nettoergebnis vor, d.h. die Brutto-Sieger erhalten in diesem Fall den Wanderpreis nicht aber zusätzlich den Brutto-Preis, die nachfolgenden Brutto-Ergebnisse rücken nach.
Preise (Brutto-, Netto-, Wander- und Sonderpreise) werden nicht weitergegeben.
Spielleitung
Die Mitglieder der Spielleitung (und ggflls. die Platzrichter) werden vor Beginn des Wettspiels auf der Startliste bekanntgegeben. Ist keine Spielleitung angegeben, so ist der Spielausschuss Spielleitung. Starter, Platzrichter und Marshalls handeln im Rahmen ihrer Aufgaben im Auftrag der Spielleitung.
Beendigung des Wettspiels
Das Wettspiel ist mit Abschluss der Siegerehrung bzw. dem Aushang der endgültigen Ergebnisliste am Schwarzen Brett beendet. Ca. 15 Minuten vor der Siegerehrung soll die Spielleitung eine vorläufige Ergebnisliste des Wettspiels im Clubhaus aushängen.
Unangemessene Verzögerung; langsames Spiel (Regel 6-7)
Hat ein Flight nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an den vorangehenden Flight verloren oder hat er, falls Richtzeiten zum Spielen eines oder mehrerer Löcher vorgegeben sind, mehr Zeit als die Richtzeit benötigt, so wird der Flight ermahnt. Wird danach eine Verbesserung des Spieltempos nicht festgestellt, so wird der Flight verwarnt. Danach erfolgt für jeden einzelnen Spieler eine Zeitnahme. Diese beginnt, wenn der erste Spieler mit seinem Schlag an der Reihe wäre. Überschreitet der erste Spieler die Zeit von 60 Sek. und die folgenden Spieler die Zeit von 45 Sek. für die Ausführung des Schlages, so wird dies dem (den) jeweiligen Spieler(n) als Verstoß gegen Regel 6-7 mitgeteilt. Die Strafschläge werden an dem Loch zugerechnet, an dem der Verstoß begangen wird. Wird das Spiel zwischen dem Spielen zweier Löcher verzögert, so wirkt sich die Strafe am nächsten Loch aus. Das Kontrollieren und Messen der Spielzeiten obliegt der Spielleitung.
Strafe für Verstoß: Lochspiel: 1. Verstoß. Lochverlust
2. Verstoß: Disqualifikation
Zählspiel: 1. Verstoß: 1 Schlag
2. Verstoß: 2 Schläge
3. Verstoß: Disqualifikation
Aussetzen des Spiels wegen Gefahr (Regel 6-8b)
Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen die Spieler, die sich in einem Lochspiel oder in einer Spielgruppe zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Befinden sie sich im Spielen eines Lochs, so müssen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung die Wiederaufnahme angeordnet hat. Versäumt ein Spieler das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, ist er zu disqualifizieren, sofern nicht das Erlassen dieser Strafe nach Regel 33-7 gerechtfertigt ist.
Signal für die Aussetzung eines Spiels wegen Gefahr: 1 langer Signalton
Signal für die Wiederaufnahme des Spiels: 3 kurze Signaltöne
Schwerwiegende Verstöße gegen Etikette (Regel 33-7)
Die Spielleitung kann den Spieler gemäß Regel 33-7 disqualifizieren, wenn sie zu der Ansicht gelangt, dass ein schwerwiegender Verstoß gegen die Etikettebestimmung begangen wurde. Das gilt auch für einen Verstoß gegen die Etikettebestimmung „Rücksicht auf andere Spieler – Nicht stören oder ablenken“, indem ein Spieler während der festgesetzten Runde Mobiltelefone, MP3-Spielern (z. B. iPods) oder andere elektronische Geräte benutzt, deren Benutzung nicht ausdrücklich durch die Spielleitung zugelassen wurde (Entfernungsmesser, siehe Nr. 23).
Driver
Jeglicher Driver, den ein Spieler mit sich führt, muss einen Schlägerkopf haben, der bezüglich Typ und Neigung der Schlagfläche (Loft) in dem vom R&A herausgegebenen und unter www.randa.org im Internet einsehbaren Verzeichnis zugelassener Driver aufgeführt ist. Driver, deren Schlägerkopf vor dem 1. Januar 1999 hergestellt wurde, sind von dieser Regelung befreit.
STRAFE FÜR DAS MITFÜHREN EINES SCHLÄGERS UNTER VERSTOSS GEGEN DIESE WETTSPIELBEDINGUNG OHNE DIESEN ZU SPIELEN:
Lochspiel – Nach Beendigung des Lochs, an dem der Verstoß festgestellt wurde, ist der Stand des Lochspiels zu berichtigen; dabei wird für jedes Loch, bei dem eine Verstoß vorkam, ein Loch abgezogen, höchstens jedoch zwei Löcher pro Runde.
Zählspiel – Zwei Schläge für jedes Loch, bei dem ein Verstoß vorkam, höchstens jedoch vier Schläge pro Runde.
Zählspiel oder Lochspiel – Bei einem Verstoß zwischen zwei Löchern wirkt sich die Strafe für das nächste Loch aus.
Bei Wettspielen gegen Par gilt Anmerkung 1 zu Regel 32-1a.
Bei Wettspielen nach Stableford gilt Anmerkung 1 zu Regel 32-1b.
STRAFE FÜR DAS SPIELEN EINES SCHLAGS MIT EINEM SCHLÄGER UNTER
VERSTOSS GEGEN DIESE WETTSPIELBEDINGUNG: Disqualifikation.
Der Ball (Regel 5-1. Anmerkung)
Es muss mit einem Ball gespielt werden, der in der vom R & A (Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews) herausgegebenen gültigen „Conforming Golf Balls“- Liste aufgeführt ist.
Strafe für Verstoß: Disqualifikation
Änderungsvorbehalt
Bis zum 1. Start hat die Spielleitung in begründeten Fällen das Recht, die Ausschreibung zu ändern. Nach dem 1. Start sind Änderungen nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.
Inkrafttreten
Diese Rahmenausschreibung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ersetzt alle früheren Rahmenausschreibungen für vorgabenwirksame und nicht vorgabenwirksame Wettspiele des Golf- und Land-Club Köln e.V.
Refrath, 01. Januar 2012
Der Spielausschuss