Rahmenausschreibung für Extra Day Scores („EDS“) des Golf- und Land-Club Köln e.V.

vom 03. Juni 2008

  1. Geltungsbereich
    Diese Rahmenausschreibung gilt für alle Extra Day Score Runden im Golf- und Land-Club Köln e.V.

  2. Spielform für Extra Day Scores
    Zulässige Spielform ist ausschließlich Zählspiel nach Stableford gemäß Regel 32.

  3. Spielbedingungen
    Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln des Deutschen Golf Verbands („DGV“) in der am Tag des Wettspiels geltenden Fassung (einschließlich Amateurstatut) mit örtlich geltenden Platzregeln. Das Wettspiel wird nach dem DGV-Vorgabensystem ausgerichtet (siehe dazu DGV-Vorgabensystem, Anhang Ziffer 16./1.). Einsichtnahme in diese Verbandsordnungen ist während der Geschäftszeiten im Sekretariat des Clubs möglich und über die Internetangebote des Clubs unter www.glc-koeln.de bzw. des DGV unter www.golf.de. Es gelten zusätzlich die Bestimmungen der Spiel- und Wettspielordnung des Golf- und Land-Club Köln e.V. in der am Tag des EDS gültigen Fassung.

  4. Spieltage
    Das Erspielen von Extra Day Scores ist an Montagen ausgeschlossen. An den übrigen Tagen sind Platzsperren, insbesondere bei Wettspielen, zu beachten. Extra Day Scores werden nur anerkannt, wenn der Platz zum Zeitpunkt der EDS-Runde die Bedingungen für die Austragung vorgabenwirksamer Wettspiele erfüllte.

  5. Spielberechtigung
    Spieler der DGV-Vorgabenklassen 5 oder 6 können eine beliebige Anzahl von Extra Day Scores als „vorgabenwirksam“ einreichen. Die erstmalige Erspielung einer DGV-Stammvorgabe der DGV-Vorgabenklasse 5 kann jedoch nur in einem vorgabenwirksamen Wettspiel erfolgen. Bei Spielern mit einer DGV-Stammvorgabe in der Vorgabenklasse 3 oder 4 werden nur so viele Extra Day Scores als „vorgabenwirksam“ berücksichtigt, wie vorgabenwirksame Wettspielergebnisse im Kalenderjahr erspielt und bereits in die Vorgabenverwaltung aufgenommen wurden. Spieler mit einer DGV-Stammvorgabe in den DGV-Vorgabenklassen 1 und 2 können keine Extra Day Scores erspielen.

  6. Anmeldung
    Eine vorherige Anmeldung im Clubsekretariat ist erforderlich. Die Anmeldung muss folgende Einzelheiten berücksichtigen: Datum der Runde, Name des Spielers, Name und Vorgabe des Zählers, Bezeichnung der Zählspielabschläge, von denen gespielt wird.

  7. Zähler
    Zähler eines Spielers, der einen Extra Day Score einreicht, darf nur eine Person mit DGV-Stammvorgabe –36,0 oder besser sein.

    Anmerkung zu Nr. 7
    Der Spielausschuss würde es begrüßen, wenn EDS-Runden von Kindern und Jugendlichen durch Erwachsene als Zähler begleitet werden.

  8. Spielleitung
    Spielleitung sind die Mitglieder des Spielausschusses.

  9. Bestimmung der für Extra Day Scores zu nutzenden Abschläge
    Es darf ausschließlich von folgenden Abschlägen gespielt werden: Herren gelb, Damen rot.

  10. Abgabe der Zählkarte
    Die Zählkarte ist unverzüglich nach Beendigung des Extra Day Scores im Clubsekretariat abzugeben, nachdem der Zähler sie unterschrieben und der Spieler sie gegengezeichnet hat. Bei Nichtabgabe erfolgt eine Heraufsetzung der DGV-Stammvorgabe um 0,1 bzw. um 0,2. Bei Club-Vorgaben (-37 bis -54) erfolgt keine Heraufsetzung.

  11. Driver
    Jeglicher Driver, den ein Spieler mit sich führt, muss einen Schlägerkopf haben, der bezüglich Typ und Neigung der Schlagfläche (Loft) in dem vom R&A herausgegebenen und unter www.randa.org im Internet einsehbaren Verzeichnis zugelassener Driver aufgeführt ist. Driver, deren Schlägerkopf vor dem 1. Januar 1999 hergestellt wurde, sind von dieser Regelung befreit.

    STRAFE FÜR DAS MITFÜHREN EINES SCHLÄGERS UNTER VERSTOSS GEGEN DIESE WETTSPIELBEDINGUNG OHNE DIESEN ZU SPIELEN:
    Zwei Schläge für jedes Loch, bei dem ein Verstoß vorkam, höchstens jedoch vier Schläge pro Runde.
    Bei einem Verstoß zwischen zwei Löchern wirkt sich die Strafe für das nächste Loch aus.
    Es gilt Anmerkung 1 zu Regel 32-1b.

    STRAFE FÜR DAS SPIELEN EINES SCHLAGS MIT EINEM SCHLÄGER UNTER VERSTOSS GEGEN DIESE WETTSPIELBEDINGUNG:
    Disqualifikation.

  12. Änderungsvorbehalt
    Änderungen der Ausschreibung sind in begründeten Fällen zulässig.

  13. Inkrafttreten
    Diese Rahmenausschreibung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ersetzt alle früheren Rahmenausschreibungen für Extra Day Scores des Golf- und Land-Club Köln e.V.

    Refrath, 03. Juni 2008
    Der Spielausschuss